ADMINISTRATIVES
Verrechnung über die Grundversicherung
Seit Juli 2022 kann Psychotherapie über die obligatorische Grundversicherung (Krankenkasse) abgerechnet werden. Sie benötigen lediglich ein Überweisungsschreiben, dieses kann vom Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt werden. Nur so ist gewährleistet, dass der Abrechnunsprozess über die Ärztekasse komplikationsfrei verlaufen wird. Bei Fragen dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Ich freue mich von Ihnen zu hören und Sie in einem Erstgespräch kennenlernen zu dürfen.
Anordnung für Psychotherapie hier downloaden »
Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin unterstehe ich der gesetzlichen Sorgfalts- und Schweigepflicht.